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Wiesenpieper

Der sehr seltene Wiesenpieper ist eine besonders geschützte Art, die einen erheblichen Bestandsrückgang erlebt. Bedingt durch den Verlust geeigneter Brut- und Nahrungshabitate gibt es hessenweit weniger als 400 Reviere des vom Aussterben bedrohten Wiesenvogels (Rote Liste in Hessen, Stand 2024).

 

Der Lebensraum des Wiesenpiepers besteht aus extensiv und möglichst mosaikartig genutztem Grünland frischer bis feuchter Ausprägung mit geringen Gehölzanteilen. Sein Revier in der baum- und straucharmen Offenlandschaft besetzt der kleine unscheinbare Vogel nach seiner Rückkehr aus seinem südlichen Überwinterungsgebiet bereits ab März. Die Reviergröße des Wiesenpiepers beträgt in der Regel bis zu 2 ha. Als typische Art des Offenlandes jagt und brütet der Wiesenpieper in Bodennähe. Die Nester werden dabei häufig in deckungsreichen Altgrasbereichen zum Beispiel an Böschungen, Gräben und Mulden. Die Nahrungssuche erfolgt dabei meist innerhalb von 150 m um das Nest. Besonders eignen sich hierfür Flächen, deren Vegetation kürzer als 10 cm ist. Außerdem ist es wichtig, dass die Bodenvegetation locker genug ausgebildet ist, um den Wiesenpiepern ausreichenden Zugang zu ihrer Nahrung zu ermöglichen.

 

Bodenbrütende Wiesenvögel wie der Wiesenpieper sind durch verschiedene menschliche Nutzungen stark gefährdet. Dazu gehören landwirtschaftliche Tätigkeiten die den Lebensraum beeinträchtigen, wie Entwässerungsmaßnahmen, die Einsaat von dicht- und hochwüchsigen Saatgutmischungen sowie die Herstellung von Grassilage durch frühe und häufige Mahdtermine. Der Einsatz von Pestiziden, der Mineraldüngern und Gülle aber auch die Versiegelung oder Aufforstung von Flächen beeinflussen die Nahrungsgrundlage des Wiesenpiepers. Störungen durch vermehrte Freizeitnutzung oder freilaufende Hunde können darüber hinaus den Bruterfolg stark reduzieren.

 

Die Pflege der Wiesen und Weiden sollte in Form von Mahd mit Mahdgutabtransport oder durch Beweidung erfolgen. Das Mulchen der Flächen sollte dagegen vermieden werden, da es zur Anreicherung von Nährstoffen in der Fläche, zu hohen Verlusten von Insekten und Kleintieren und somit zur Reduktion der Artenvielfalt führt. Zum Schutz des Wiesenpiepers sollte die Mahd der Brutflächen zu einem möglichst späten Zeitpunkt stattfinden, da die Art durchaus bis in den August hinein brüten kann. Ein Mangel an natürlichen Sitzwarten wie Hochstauden können als ergänzende Maßnahme im Bereich der Bruthabitate einzelne Holzpfosten aufgestellt werden.

Projekt: Vogelschutzgebiet „Knüll“ südlich von Hülsa