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FFH-Mähwiesen

Gekennzeichnet durch eine besonders hohe Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten bereichern die blütenreichen FFH-Mähwiesen die heute oftmals wenig abwechslungsreiche und blütenarme Kulturlandschaft. Dabei stellen die Mähwiesen ein durch eine jahrzehnte- bis jahrhundertelange extensive Nutzung entstandenes Kulturgut dar. Ein- bis zweimal jährlich zur Heugewinnung gemäht und eine geringe Düngung mit Festmist führten zur Entstehung stickstoffarmer Böden, auf denen sich heute weit verbreitete, konkurrenzstarke Arten wie Wiesen-Bärenklau, Wiesen-Kerbel oder Löwenzahn weniger durchsetzen konnten. Stattdessen sind extensiv bewirtschaftete Mähwiesen durch eine Vielzahl unterschiedlicher Blütenpflanzen gekennzeichnet und beheimaten als wertvoller Bestandteil unserer Kulturlandschaft zahlreiche selten gewordene und bedrohte Pflanzen- und Insektenarten. 

 

Landwirte und Landwirtinnen, die FFH-Mähwiesen und andere geschützte Biotope standortangepasst bewirtschaften, tragen daher in besonderem Maß zum Erhalt dieser geschützten Lebensräume und der darauf angewiesenen Arten bei. Als Landschaftspflegeverband bieten wir Beratung zu geeigneter Pflege und Bewirtschaftung dieser Flächen an und sehen es als unsere Aufgabe an, Sie als FFH-Mähwiesen sind aufgrund ihrer hohen naturschutzfachlichen Bedeutung europarechtlich durch die sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) unter Schutz gestellt. Diese Richtlinie zielt auf die Sicherung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume (Lebensraumtypen = LRT) ab. Für die FFH-Mähwiesen wird dabei gemäß ihrer Höhenlage und Bestandszusammensetzung zwischen zwei Lebensraumtypen unterschieden: 


Magere Flachlandmähwiese (LRT-Code 6510)

Berg-Mähwiese (LRT-Code 6520)