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Natura 2000 - Netz

Der Begriff „Natura 2000“ beschreibt ein europäisches Schutzgebietsnetz, welches sich aus Vogelschutzgebieten und Flora-Fauna-Habitat-(FFH)- Gebieten zusammensetzt. Die gesetzlichen Grundlagen des Natura 2000 – Schutzgebietsnetzes stellen dementsprechend die FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG) und die EU-Vogelschutz-Richtlinie (RL 2009/147/EG) dar. Die FFH-Richtlinie dient dem Erhalt und dem Schutz der heimischen Pflanzen- und Tierarten, also der Flora und Fauna, und ihrer natürlichen Lebensräume (Habitate) in der Europäischen Union, sowie der Sicherung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in aufgeführten Arten und Lebensräume. Die EU-Vogelschutz-Richtlinie zielt auf den Erhalt der wildlebenden Vogelarten (Brut- und Rastvögel) in der Europäischen Union ab. Gemäß der Anhänge der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie wird dabei zwischen Gebietsschutz und Artenschutz unterschieden.